Vertreten
Zu unseren Aufgaben gehört, Sie vor den Finanzbehörden und ordentlichen Gerichten der Finanzdienstbarkeit zu vertreten.
Sollten wir bei der Prüfung ihrer Steuerbescheide Einwendungen erkennen, legen wir den hierfür geeigneten Rechtsbehelf bei den Finanzbehörden ein.
Ist der Finanzrechtsweg gegeben, erheben wir Klage beim Finanzgericht und übernehmen für Sie die Prozessführung.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie die Steuerfahndung der Steuerhinterziehung verdächtigt.
Im weiteren Sinne verstehen wir unter Vertreten auch Vermögensverwaltung, Treuhandtätigkeiten und Testamentsvollstreckung.